Die Gemeinde Breege ist ein staatlich anerkanntes Seebad und berechtigt eine Kurabgabe zu erheben. Die Verwendung der, umgangssprachlich Kurtaxe genannten, Einnahmen ist in der Satzung zur Erhebung einer Kurabgabe im §1 klar geregelt. Hier heißt es: „Die Verwendung der Kurabgabe dient zur anteiligen Deckung des Aufwandes für die Herstellung, Erweiterung, Verbesserung, Erneuerung, Verwaltung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen.“

Im Vergleich mit anderen Seebädern entlang der gesamten Ostseeküste haben wir eine doch recht geringe Abgabenhöhe und somit auch ein entsprechendes Gesamtaufkommen an Kurabgabe. Bitte berücksichtigen Sie das beim Vergleichen von Angeboten. Die Kurkarte ist zwar keine Rabattkarte oder Fahrschein, aber auch wir sind bemüht Ihnen bei Vorlage der Kurkarte Ermäßigungen oder Preisnachlässe anzubieten. Fragen Sie uns nach den aktuellen Angeboten.

Die gesamte Satzung finden Sie hier.